Verkaufsbedingungen der Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbraucher
1. Allgemeines - Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH und Unternehmern (Besteller) und Verbraucher.
- Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Ändert Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Verkaufsbedingungen wirkt.
2. Vertragsschluss
- Die Angebote von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nicht übernommen.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.
3. Preise
- Die Preise in Euro gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand ( 8,00 € ) und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die im Katalog abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
- Es gelten die jeweils gültigen Preislisten der Hersteller.
4. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen sowie mit Lastschrift bzw. bei Neukunden Vorkasse
- Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.
- Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH anerkannt wurden.
- Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Im Falle von Lastschriftretouren werden alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.
5. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
- Liefertermine oder –fristen sind nur bei ausdrücklicher Zusicherung verbindlich. Sie bedürfen der Schriftform.
- Bei Lieferverzug durch Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf von der Bestellung hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten.
- Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, insbesondere auch wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
- Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
6. Versendung, Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH versichert die Sendung automatisch, auf Wunsch des Bestellers kann dieser auch die Versicherung selber abschließen .
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Besteller.
7. Eigentumsvorbehalt
- Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Besteller ist verpflichtet, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. oder 3. dieser Bestimmung, kann Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, wenn vorher dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung bestimmt wurde, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden oder zu vermischen. Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, der Besteller verwahrt den entstehenden Gegenstand (Neuware) für Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH gehörenden Gegenständen steht Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH gelieferten Gegenstände zum Wert der Neuware ergibt.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder die Neuware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH gelieferten und weiterveräußerten Ware an Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8. Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe
- Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im übrigen kann der Besteller nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu.
- Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH trifft im Rahmen der Mängelgewährleistung kein Verschulden, wenn ein Mangel für Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar war.
- Der Besteller muss Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Wird die bestellte Ware von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ordnungsgemäß geliefert, ist ein Rücktritt und die Rücksendung der Ware nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH zulässig.
- Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien.
- Garantien im Rechtssinne werden von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftungsbeschränkungen
- Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
- Datenverarbeitungsanlagen und Computersoftware arbeiten nicht stets fehlerfrei. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten des Internet. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Besteller abgegebene Angebote nicht bei Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
- Schadenersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH nicht. Die vorstehende Regelung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatzansprüche statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
- Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen Der Besteller ist verpflichtet, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut worden ist, verursacht worden ist.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, in Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
12. Wiederausfuhr
- Die Wiederausfuhr der Ware aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und/oder US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht gestattet. Wir sind gehalten, erst dann Aufträge anzunehmen, wenn die Frage des Endverbleibes bzw. Verwendungszweckes der Ware geklärt ist, und bitten Sie deshalb um eine entsprechende Mitteilung. Des weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Gewährleistung zu den genannten Preisen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beansprucht werden kann.
13. Datenschutzhinweis
- Personenbezogene Daten des Bestellers werden von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH ausschließlich zur Kundenbetreuung und – Information gespeichert.
- Soweit ein Besteller keine weiteren Informationen wünscht, wird dies von Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH auf entsprechende Mitteilung hin berücksichtigt.
14. Rückgaberecht Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH Inh. Adrian Schacht Spitzwegstr 18 D-74081 Heilbronn E-Mail info@ekomess.de Telefax 07131 / 89 829 -13
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
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Heilbronn, November 2011
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